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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01/2020)

 

§ 1 Allgemeines

 

Jacobs.FieldWorks übt eine Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher, e.V. sowie der ESOMAR und EphMRA aus.

 

§ 2 Geltungsbereich

 

Alle Serviceleistungen und Lieferungen seitens Jacobs.FieldWorks liegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Entgegenstehende oder von den nachstehenden Paragraphen (§) abweichenden Bedingungen des Auftraggebers finden für einen Auftrag nur dann Geltung, wenn Jacobs.FieldWorks diesen vor der jeweiligen Auftragserteilung schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 3 Angebote

 

Jacobs.FieldWorks unterbreitet seinen Kunden grundsätzlich ein schriftliches Angebot, in dem die Aufgabenstellung (Methodik, Zielgruppen und Feldlaufzeiten) die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen sowie das zu zahlende Honorar genau definiert sind. Diese Angebot ist in der Regel 3 Monate gültig und dient ausschliesslich dem Interessenten zur Entscheidungsfindung der Auftragsvergabe.

 

§ 4 Honorar

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst das im Angebot genannte Honorar grundsätzlich alle von Jacobs.FieldWorks im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zu erbringenden Leistungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich festgelegten MwSt. i.H.v. 19%.

 

§ 5 Auftragserteilung

 

Die Auftragserteilung seitens des Kunden muss schriftlich oder per Email abgegeben werden und ist rechtlich bindend. Die Auftragserteilung wird von Jacobs.FieldWorks schriftlich bestätigt und somit kommt ein Werkvertrag zustande. Änderungen des Auftragsvoluments bedürfen immer einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform.

 

§ 6 Lieferungsbedingungen

 

Für die Lieferung der Ergebnisse bzw. auch für die Teillieferungen gelten die im Angebot festgelegten Fristen. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen die Jacobs.FieldWorks zu vertreten hat nicht termingerecht übergeben, so hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Sollte die zugesagte Leistung nach Ablauf dieser Frist nicht erbracht worden sein, so hat der Auftraggeber das Recht vom Werkvertrag zurückzutreten. Ein Recht auf Zurücktreten des Werkvertrages seitens des Auftraggebers ist nicht bei unverschuldeter Fristversäumung z.B.  bei höherer Gewalt wie Streiks von Kurierdiensten, etc. nicht gegeben.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

 

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des vereinbarten Honorars binnen 14 Tagen (Zahlungsziel ohne Abzug) zu erfolgen. Eine Zahlung gilt er dann als erfolgt, wenn Jacobs.FieldWorks über den vereinbarten Betrag verfügen kann. Bei größeren Aufträgen mit hoher Verauslagung von Incentives für die Befragten ist eine Anzahlung von 40% beim Zustandekommen des Werkvertrags zu entrichten. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Jacobs.FieldWorks berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % - dem derzeitigen Basissatz - zu berechnen.

 

§ 8 Vertraulichkeit und Datenaufbewahrung

 

Jacobs.FieldWorks verpfichtet sich ausdrücklich, dass alle vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte zugänglich gemacht werden. Alle Erhebungsunterlagen und Daten werden ein Jahr nach Auftragsabschluss sicher, d.h. nicht für Unbefugte zugänglich, aufbewahrt und nach dieser Frist ordnungsgemäß vernichtet.  

 

§ 9 Stornierung von Aufträgen

 

Wird ein Auftrag ohne nachvollziehbaren Gründen nach der Erteilung seitens des Auftraggebers storniert, ist Jacobs.FieldWorks berechtigt, 20% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

 

§ 10 Vertragsrücktritt und Entschädigung

 

Jacobs.FieldWorks kann jederzeit vom Werkvertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung von Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren sowie die Ablehnung einer Insolvenz mangels Masse seitens des Auftraggebers erfolgt ist.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.

 

§ 12 Zusätzliche Vereinbarungen

 

Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die o.g. Punkte § 1 ff. bleiben davon unberührt.

© 2020 Jacobs.FieldWorks Berlin